Hier wird beschrieben, wie Sie das Zahlungsintervall erhöhen können.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Gesetzesänderung für faire Verbraucherverträge, die zum 01.03.2022 in Kraft tritt, ist die Anpassung des Zahlungsintervalls nur noch für Firmenkunden (B2B) möglich.
Vorgehen
- Bitte senden Sie uns eine Anfrage zur Änderung des Zahlungsintervalls mit Angabe des gewünschten Zahlungsintervalls und dem Produkt per E-Mail an vertrag@hosteurope.de zu. Es stehen Ihnen die Zahlungsintervalle quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zur Auswahl.
- Wir senden Ihnen im Anschluss daran ein Angebot für die Umstellung zu.
- Wenn Sie das Angebot annahmen möchten, benötigen wir eine E-Mail von Ihnen in der Sie das Angebot annehmen
- Wir bestätigen Ihnen per E-Mail wenn die Anpassungen vorgenommen wurden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation über die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse abgewickelt wird.
Bitte beachten Sie auch folgende Informationen betreffend der Umstellung.
Informationen
Wenn die Vertragslaufzeit kürzer als das gewünschte Zahlungsintervall ist, muss die Vertragslaufzeit dem Zahlungsintervall angeglichen werden. Wenn Sie ein jährliches Zahlungsintervall wünschen, kann Ihr Produkt nach der Umstellung nur noch mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit beginnt zum Vertragsbeginn Ihres Paketes und nicht am Tag der Umstellung des Zahlungsintervalls. Die erste Rechnung nach der Umstellung des Zahlungsintervalls ist nur eine Teilrechnung vom Tag der Umstellung bis zur nächsten Vertragsverlängerung. Erst danach werden Rechnungen für ein ganzes Jahr erstellt.
Der Zeitpunkt der Berechnung hängt vom Vertragsbeginn des jeweiligen Produktes ab. Die Berechnung findet also nicht von Januar bis Dezember statt.
Die Umstellung betrifft nur die Produkte, für die Sie ein Angebot zur Umstellung der Vertragslaufzeit erhalten und angenommen haben. Andere oder neue Produkte werden nicht berücksichtigt, so dass für diese weiterhin separat Rechnungen erstellt werden. Wenn Sie also mehrere Produkte (z.B. Domains) haben, deren Vertragsbeginn unterschiedlich ist, werden für diese Produkte separate Rechnungen zum jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsverlängerung erstellt.
Bitte achten Sie bei Vertragswechseln darauf, dass sich das Zahlungsintervall ändern kann.
Hinweis:
Sollten Sie einen Produktwechsel für Ihr Produkt in der Vergangenheit durchgeführt haben beginnt mit dem Tag des Vertragswechsels ein neuer Vertrag. Es wird jedoch das ursprüngliche Beginn-Datum des Vertrages nicht geändert sondern, das Abrechnen Ab Datum auf den neuen Vertragsbeginn geändert. Das Abrechnen Ab Datum ist in diesem Fall für Vertragsverlängerungen, Rechnungsbeginn und Kündigung entscheiden. Dies betrifft vor allem WebHosting Pakete. Welches Datum in Ihrem Fall relevant ist, teilen wir Ihnen im Angebot für die Umstellung des Zahlungsintervalls mit.
Beispiel
Links sehen Sie die Vertragsübersicht eines Virtual Servers mit den Angaben, die für die Umstellung des Zahlungsintervalls relevant sind.
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- Vertragsbeginn: 06.05.2015
- Bisheriger Preis: 12,99 EUR
- Bisheriges Zahlungsintervall: monatlich
- Folgevertragslaufzeit: 0 Monate
Wenn das Zahlungsintervall am 15.07.2017 auf jährlich umgestellt wird, erhalten Sie eine Rechnung vom 01.08.2017 bis zum 05.05.2018. Dies liegt daran das der Server aktuell monatlich im Voraus berechnet wird. Er wurde also schon bis zum 31.07.2017 berechnet. Danach wird der Server jährlich vom Vertragsbeginn dem 06.05. jeden Jahres bis zum 05.05. des Folgejahres berechnet.
Nach der Umstellung kann der Server nur noch mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit dem 05.05. gekündigt werden.
Der Monatspreis von 12,99 EUR wird ohne Rabatt auf 12 Monate umgerechnet. Der Server wird dann mit 155,88 EUR pro Jahr berechnet.